Ich bin Wahllogopädin, d.h. sie erhalten nach 5 oder 10 Einheiten eine Honorarnote, welche eigenständig zu begleichen ist. Nach Ende der verordneten Therapieeinheiten können Sie diese Honorarnote zusammen mit der chefärztlichen Bewilligung bei ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen.Die Höhe der Rückzahlung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich, bei Bewilligung des Hausbesuches wird die Hausbesuchspauschale meist vollständig rückerstattet.
Um eine logopädische Therapie beginnen zu können, benötigen sie eine Verordnung durch einen Neurologen, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Zahnarzt.
Um eine anteilige Rückerstattung der Therapiekosten zu ermöglichen muss die Therapie inkl. Hausbesuch nach der ersten Sitzung durch den Chefarzt der jeweiligen Kasse bewilligt werden.